Belästigende Person: Was Sie wissen sollten

Sie fragen sich, ob Sie sich richtig verhalten? Oder haben Sie schon einmal negative Rückmeldungen zu Ihrem Verhalten erhalten? Wie erkennt man die Grenzen zwischen Respekt, Belästigung und Angriff? Eine Anleitung.

Die wichtigsten Begriffe

  • Alles eine Frage der Zustimmung

Ein Verhalten wird dann zum Problem, wenn es ohne die Zustimmung der umworbenen Person geschieht. Es sollte zur Gewohnheit werden, zuerst das Einverständnis des Gegenübers einzuholen. Was Einverständnis beim Sex bedeutet, lässt sich ganz einfach am Beispiel einer Tasse Tee zeigen. Denn fragt man eine Person, ob sie Tee möchte, diese aber ablehnt, würde wohl niemand auf die Idee kommen, sie zum Trinken zu zwingen. Beim Geschlechtsverkehr verhält es sich genau gleich. Erklärt wird die Tee-Analogie im YouTube-Video Beiderseitiges Einverständnis – so einfach wie Tee.

  • Das Empfinden der belästigten Person ist ausschlaggebend

Wenn von Belästigung die Rede ist, zählt nicht das Gefühl der belästigenden Person, sondern das Empfinden der betroffenen Person. Humor, Witze oder Anmachsprüche als Vorwand zu nehmen, ist keine Entschuldigung dafür, sich alles erlauben zu dürfen. Nur die Person, an die sich die Handlung richtet, kann sagen, ob sie sich belästigt oder gestört fühlt oder das Verhalten des Gegenübers für angemessen hält. Das Empfinden ist also sehr subjektiv und darf nie in Frage gestellt werden.

Beispiele

Das ist respektvolles Verhalten:

  • Lächeln
  • Grüssen
  • Blickkontakt suchen
  • Höflich ausdrücken, wenn man jemanden kennenlernen möchte
  • Versuchen, ein Gespräch zu beginnen

… und dabei akzeptieren, wenn das Gegenüber durch Schweigen oder eine andere Form eines Neins dies ablehnt

Stopp! Folgendes Verhalten gilt bereits als Belästigung:

  • Nicht aufhören, wenn die angesprochene Person nicht antwortet oder eine Interaktion in einer anderen Form abgelehnt hat
  • Unerwünschte Kommentare über das Aussehen, die Religionszugehörigkeit, die Kleidung, die Ausdrucksweise, die sexuelle Orientierung oder die Herkunft einer Person machen
  • Jemanden zum Lächeln auffordern
  • Einer Person nachpfeifen oder andere Geräusche von sich geben
  • Jemanden anstarren
  • Einer Person folgen oder seine Gegenwart aufzwingen, wenn diese nicht antwortet oder ein Gespräch ablehnt

Die Grenze des Zulässigen ist überschritten. Folgende Verhaltensweisen sind strafbar:

  • Einer Person sexuelle Angebote machen
  • Jemanden beschimpfen
  • Obszöne Gesten gegenüber einer Person machen
  • Vor einer Person seine Genitalien entblössen und/oder masturbieren

Die folgenden Handlungen sind strafbare sexuelle Übergriffe:

  • Den Körper einer Person ohne deren Zustimmung berühren / kneifen
  • Eine Person ohne ihr Einverständnis küssen
  • Eine Person ohne ihre Zustimmung gegen eine Wand drücken
  • Sich an einer Person reiben ohne dass diese damit einverstanden ist

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