Zeuginnen und Zeugen: Schweigen ist Silber

Sie werden oder wurden Zeuge von sexueller Belästigung im öffentlichen Raum? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, etwas dagegen tun, ohne sich selbst zu gefährden! Sie können sich zum Beispiel um die betroffene Person kümmern oder den Vorfall melden. Hier eine kurze Anleitung.

Als Zeugin oder Zeuge können Sie in diesen Fällen eingreifen, ohne sich selbst oder andere in Gefahr zu bringen.

Mit Ihrem Intervenieren zeigen Sie, dass ein solches Verhalten weder normal noch akzeptabel ist. Ausserdem tragen Sie so dazu bei, in Dörfern und Städten ein Umfeld zu schaffen, in dem sich jeder Mensch wohlfühlt.

Im Umgang mit sexueller Belästigung gibt es verschiedene Handlungsmöglichkeiten. Jede Situation ist anders und muss im jeweiligen Kontext beurteilt werden. In jedem Fall muss die Reaktion aber im Verhältnis zur Bedrohung stehen.

Hier ein paar Handlungsmöglichkeiten:

1- Bitten Sie andere Personen, gemeinsam mit Ihnen einzugreifen.

Sich mit anderen Personen zu verbünden (z. B. mit dem Personal der öffentlichen Verkehrsmittel, der Sportanlage oder des Veranstaltungsortes, Passanten, Angehörigen des Opfers), kann das Kräfteverhältnis umkehren.

2- Wenn Sie die oder der einzige Intervenierende sind:

Wenden Sie eine oder mehrere Strategien an, um die Handlung zu unterbrechen. Denken Sie zunächst an Ihre eigene Sicherheit sowie an die der betroffenen Person.

  • Geben Sie vor, die belästigte Person zu kennen.
  • Fragen Sie sie, ob sie Hilfe braucht.
  • Rufen Sie die Polizei. Diese ist befugt und ausgebildet, in solchen Situationen einzugreifen.
  • Lenken Sie die belästigende Person ab, indem Sie ihr eine belanglose Frage stellen. Fragen Sie beispielsweise nach der Uhrzeit oder dem Weg oder bitten Sie sie um eine Auskunft.

3- Dokumentieren Sie die Situation für den Fall, dass das Opfer Strafantrag stellen oder ein Ereignisprotokoll erstellen lassen möchte.

4- Sobald die belästigende Person nicht mehr anwesend ist:

  • Vergewissern Sie sich, dass die betroffene Person in Sicherheit ist, und helfen Sie ihr, denn die Gleichgültigkeit der Zeugen kann wie ein zweiter Übergriff empfunden werden. Drücken Sie Ihre Solidarität aus. Sagen Sie ihr, dass sie nichts dafürkann und dass solche Handlungen verboten sind und bestraft werden müssen.
  • Fragen Sie sie, was sie braucht, ohne sie blosszustellen.
  • Bieten Sie ihr an, eine nahestehende Person anzurufen oder sie zu begleiten, um Strafantrag zu stellen oder ein Ereignisprotokoll erstellen zu lassen.
  • Geben Sie ihr gegebenenfalls Ihre Kontaktdaten.

 

Die oben aufgeführten Handlungsmöglichkeiten sind an jenen Teil der Kampagne «Objectif: zéro sexisme dans ma Ville» («Ziel: Null Sexismus in meiner Stadt») der Stadt Genf angelehnt, der für Zeuginnen und Zeugen bestimmt ist. Ausserdem orientieren sie sich an der Arbeit mehrerer Partnerorganisationen wie Amnesty International, Le deuxième Observatoire, MILLE SEPT SANS und We can dance iT. Wir danken für das Bereitstellen des entsprechenden Materials.